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Mietbedingungen!

 

1. Unsere Mietpreise verstehen sich, wenn nicht anders dargestellt, jeweils pro Arbeitstag, ab unseren Niederlassungen, zuzüglich der gesetzlichen

Mehrwertsteuer. Auch Samstage und Sonntage werden berechnet, falls nicht anders vereinbart.

 

2. Mindest Mietgebühr ist ein Tagessatz. Der Berechnungszeitraum gilt vom Zeitpunkt der Abholung/Anlieferung die nachfolgenden 24 Stunden (entspricht 1 Tag).

Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Lieferung oder Bereitstellumg bei gewünschter Reservierung und endet am Tag des Eingangs in unserem Lager.

 

3. In der Mietgebühr nicht enthalten sind Schutzkleidung, Treibstoff, Verschleisszubehör wie Bürsten, Sauglippen, Filtertüten, Filter usw. sowie Bedienpersonal.

Bedienpersonal kann gegen Berechnung nach Stundenlohn gesondert gemietet werden.

 

4. Für  Diebstahl und Abhandenkommen sowie Schäden durch Feuer, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung haftet ausschliesslich der Mieter. Schäden, vor allem bei Diebstahl und Feuer, werden grundsätzlich zum Neupreis des Gerätes abgerechnet.

 

5. Für Fahrzeuge und Maschinen die auf der Strasse selbst fahren jedoch ohne eigenes Nummernschild, tritt der Mieter haftpflichtmässig als Halter ein. Der Mieter ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass evtl. Schäden durch seine Haftpflicht-\Betriebshaftpflicht-Versicherung gedeckt sind.

 

6. Für Schäden die durch Transport und Einsatz der Mietgeräte dem Mieter oder Dritten entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

 

7. Untervermietung ist nicht gestatet, auch nicht kostenlose Überlassung an Dritte. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt, den doppelten Mietpreis zu verlangen.

 

8 .Mit der Abfahrt des Mietgegenstandes von unserem Betriebshof tritt der Gefahrenübergang an den Mieter ein. Der Mieter erkennt damit den ordnungsgemäßen Zustand des Arbeitsgerätes an. Wir haften für Ausfall der Geräte nach Gefahrenübergang nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

9. Unsere Geräte werden ohne Bedienungspersonal vermietet. Deshalb hat der Mieter dafür Sorgezutragen, das der Einsatz unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen (UVV, StVO, usw.) vorgenommen wird. Zum Beispiel: Beachtung von Belastungslimits, Keine Personenbeförderung mit Lastenaufzügen, Aufstellungsvorschriften, Schutzkleidung usw.

 

10. Ausfallzeiten infolge schlechter Witterung oder sonstiger, nicht von uns vertretender Gründe gehen zu Lasten des Mieters.

 

11. Wird am Mietgegenstand wahrend des Einsatzes ein Defekt festgestellt, so ist das Gerät sofort Stillzulegen und unverzüglich Mitteilung zu machen.

 

12. Der Standort des Mietgerätes ist uns bekanntzugeben. Wir erhalten jederzeit Zutritt zu den Mietgeräten.

 

13. Wir verpflichten uns nach bestem Ermessen und Gewissen die ausgehenden Geräte zu überprüfen. Sollte aller Umsicht ein Gerät ohne Verschulden des Mieters oder dessen Beauftragte ausfallen, so werden wir uns bemühen, umgehend ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann jedoch keine Schadenersatzansprüche stellen, wenn ein Austausch nicht sofort oder überhaupt nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn das Gerät aus nicht von uns verschuldeten Gründen verspätet zum Einsatzort kommt.

 

14. Mietgeräte sind im gereinigten Zustand zurückzugeben. Wird die Reinigung unterlassen, so kann diese von uns vorgenommen und dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Der Mieter ist verpflichtet schwer oder überhaupt nicht zu reinigende Verschmutzungen zu verhindern, z.B.  Farbe bei Lackierarbeiten, Schäden durch Sandstrahlarbeiten. In solchen Fällen ist der Einsatz bzw. Standort des Mietgerätes mit Umsicht vorzunehmen. Mietgeräte sind abzudecken oder entsprechend entfernt aufzustellen.

 

15. Die Zahlung der Mietgeräte erfolgt per Barzahlung bei Abholung oder Lieferung. Andere Zahlungsweisen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

16. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unser Mietgerät sofort zurückzuholen oder zurücktransportieren zu lassen. Der Mieter kann in solchen Falle keine

Regressansprüche, auch nicht solche, die ihm von Dritten gestellt werden, geltend machen. Der uns aus einer Rückholung entstehende Schaden geht

zu Lasten des Mieters und zwar ohne besonderen Nachweis mindestens in Höhe des Mietzinses, der für die ürsprünglich vereinbarte Mietzeit zu entrichten gewesen wäre. 

 

17. Der Mieter erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die in unseren Geschäftsräumen aushängen und in schriftlicher Form jedem Mieter ausgehändigt werden.

 

Anlieferug, Einweisung und Abholung:

 

bis 10 Kilometer.     70,00 €

bis 30 Kilometer.   120,00 €

bis 50 Kilometer.   210,00 €

bis 100 Kilometer  340,00 €

ab 100 Kilometer Preis nach Vereinbarung.

 

 

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